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REACH-Informationen

Die Europäische Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) enthält u.a. Anforderungen an Erzeugnisse bzw. Artikel und deren Lieferanten. Der Lieferant ist verpflichtet, alle Vorgaben der REACH-VO einzuhalten. Erzeugnisse müssen insbesondere den stofflichen Anforderungen nach Anhang XIV (zulassungspflichtige Stoffe) und Anhang XVII REACH-VO (beschränkte Stoffe) genügen. Sind die stofflichen Anforderungen nach Anhang XIV und XVII nicht eingehalten, dürfen die Erzeugnisse in der EU nicht in Verkehr gebracht werden.

In Kenntnis der rechtlichen Anforderungen sichern wir zu, dass alle von uns gelieferten Produkte die stofflichen Anforderungen der Anhänge XIV und XVII REACH-VO einhalten.

Daneben bestehen seitens des Lieferanten von Erzeugnissen Informationspflichten in Bezug auf SVHC (substances of very high concern), welche in die sog. Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) aufgenommen worden sind. Unsere Auskunftspflicht als Lieferant von Erzeugnissen besteht dann, wenn ein SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent in einem Erzeugnis enthalten ist (REACH-VO, Artikel 33). Diese Kandidatenliste wird von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) regelmäßig erweitert und veröffentlicht.

Unsere Verpflichtung zur Kommunikation SVHC-haltiger Erzeugnisse nehmen wir über einen Vermerk auf unseren Lieferdokumenten wahr.[1] Die oben verlinkte Tabelle bietet dabei eine Übersicht aller Grünbeck Produkte und Ersatzteile, in denen ein SVHC-haltiges Erzeugnis verbaut ist. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.

Zusätzlich, zu den in obiger Tabelle vermerkten SVHC, ist Blei (CAS 7439-92-1) als Bestandteil bestimmter (Bau-)Teile aus Kupferlegierungen (Messing) in einer Massenkonzentration von mehr als 0,1 % (w/w) in unseren Produkten enthalten. Hierbei ist das Blei als Legierungsbestandteil fest eingebunden. Die sichere Verwendung des Produktes ist selbstverständlich gewährleistet. Bitte beachten Sie gleichwohl die Gebrauchsanweisung des Produktes.

Aus allen unseren Produkten soll unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen kein Stoff freigesetzt werden, sodass eine Exposition von Menschen und Umwelt nicht zu erwarten sind.

Unsere Informationen beruhen auf Erklärungen unserer Zulieferer und beziehen sich auf den Stand der Kandidatenliste von Januar 2024.

Weiterhin weisen wir darauf hin, dass alle unsere trinkwasserberührten Bauteile vollumfänglich die Qualitätsanforderungen der vom Umweltbundesamt festgelegten Bewertungsgrundlagen für Materialien in Kontakt mit Trinkwasser erfüllen.

Für Rückfragen können Sie sich gerne an unser Produkt Compliance Management (productcompliance@gruenbeck.de) wenden.


[1] Die Kommunikation SVHC-haltiger Stoffe und Gemische erfolgt über Sicherheitsdatenblätter, welche Ihnen bei erstmaliger Bestellung dieser Produkte automatisiert zugesendet wird.